Kinder, Jugendliche und Erwachsene hereinspaziert !
Die Praxis ist für alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen zugelassen.
Da die Logopädie Bestandteil der medizinischen Grundversorgung ist, werden die Kosten für eine logopädische Therapie von den Krankenkassen übernommen (Erwachsene müssen eine Zuzahlung von 10% des Rezeptwertes leisten, plus 10 € Praxisgebühr - dies gilt nicht bei einer Befreiung von Zuzahlungen).
Um Logopädie zu erhalten, benötigt man eine Heilmittelverordnung.
Diese kann man von verschiedenen Ärzten erhalten: Kinder-, HNO-, Allgemeinärzte, Phoniater, Kieferorthopäden, Neurologen und anderen Fachärzten.
Wenn Sie eine Verordnung haben, können Sie sich telefonisch oder per Mail mit mir in Verbindung setzen und einen Termin vereinbaren. Dies ist eine Bestellpraxis.
Für alle Patienten, denen es nicht möglich ist, die Praxis eigenständig aufzusuchen, können nach Absprache mit dem verordnenden Arzt Hausbesuche durchgeführt werden.